WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Anstelle des bisherigen Matronats-/Patronatskomitees hat die UFS das Gremium «UFS-Botschafter:innen» aufgebaut. Zahlreiche renommierte Persönlichkeiten haben zugesagt, als UFS-Botschafter:innen zu wirken:
…
Die UFS fokussiert ihre Beratungstätigkeit ab dem 12. August 2024 auf ein klar definiertes Zuständigkeitsgebiet. Dieses umfasst die Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden, Glarus, …
Sozialarbeitende und Behörden stehen in der Praxis der Sozialhilfe täglich vor schwierigen Entscheidungen. Mit der Anordnung von Auflagen, Weisungen und Sanktionen greifen sie unmittelbar in die Grundrechte der …
Die deutlichen Resultate des Rechercheprojekts «Wohnen am Limit» (www.mietlimite.ch), der Studie HarmSoz und die Erfahrungen mehrerer Beratungsstellen zeigen, dass in der Sozialhilfe bei den Mietzinslimiten deutlicher …
«Im Aargau und in Zürich können Sozialhilfebeziehende durchschnittlich deutlich weniger für ihre Wohnung ausgeben als in den Kantonen Solothurn oder Basel-Landschaft.» Diesen Schluss ziehen die Journalist:innen von …
Das dürfte einiges zu reden und hoffentlich zu handeln geben. Das Rechercheteam von reflekt.ch hat zusammen mit dem Team von Oeffentlichkeitsgesetz.ch die Situation von Sozialhilfebeziehenden in den Gemeinden der …