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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Zwischenbericht 2024 erschienen

541 neue Anfragen bearbeitet; 939 Personen unterstützt, wovon 260 Kinder; 93 Prozent der abgeschlossenen Fälle mit Lösungen im Rahmen von Beratungen und Vermittlungen abgeschlossen: Das sind einige der Zahlen, die im …




Fachtagung «Grundrechte in der Sozialhilfe-Praxis»

Sozialarbeitende und Behörden stehen in der Praxis der Sozialhilfe täglich vor schwierigen Entscheidungen. Mit der Anordnung von Auflagen, Weisungen und Sanktionen greifen sie unmittelbar in die Grundrechte der …


Es braucht klarere Vorgaben zu den Mietzinsrichtlinien

Die deutlichen Resultate des Rechercheprojekts «Wohnen am Limit» (www.mietlimite.ch), der Studie HarmSoz und die Erfahrungen mehrerer Beratungsstellen zeigen, dass in der Sozialhilfe bei den Mietzinslimiten deutlicher …



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