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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.



Schuldensanierung Ja - aber für alle!

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement plant wichtige Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Namentlich ist die Einführung eines rechtlichen Mechanismus zur konkreten und nachhaltigen …



Danke, Rausan Noori, und alles Gute!

Rausan Noori hat per Ende August das Rechtsberater:innen-Team der UFS verlassen. Sie möchte sich künftig auf ihre Anwaltstätigkeit im Advokaturbüro Kernstrasse (www.advokern.ch) konzentrieren. Sie bleibt als Vertrauensa…



«Sozialhilfe ist doch keine Lotterie!»

Seit Jahren verlangt die UFS eine Harmonisierung der Sozialhilfe auf Bundesebene. Bislang stets erfolglos. Letztmals hat im Juni der Nationalrat eine Motion von Nationalrätin Kathrin Prelicz-Huber (Grüne) verworfen, mit …


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