WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Das Wohnen in einer günstigen, den jeweiligen Mietzinsrichtlinien einer Gemeinde entsprechenden Wohnung gehört für Sozialhilfebeziehende zu den zentralen Voraussetzungen, um in der Gesellschaft wieder Tritt zu fassen. …
Das heutige System der Sozialhilfe befördert das Alleinewohnen und die Isolation von Sozialhilfebeziehenden. Das muss sich aus Sicht der UFS ändern. Viele Menschen, ob jung oder alt, leben gerne in einer Wohngemeinschaf…
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS bietet einen Parktikumsplatz für Studierende der Sozialen Arbeit (BFH, HSLU, FHNW, OST) an. Diese Praktikumsstelle bietet die Möglichkeit, sich ein fundiertes Wissen …
Die UFS fordert die vollständige Abschaffung des Konkubinatsbeitrages in der Sozialhilfe. Mit guten Gründen: Es fehlt für die Erhebung eines Konkubinatsbeitrages an der dafür notwendigen gesetzlichen Grundlage. Noch bis …
Hans Kohler (Name geändert) bezieht seit einigen Jahren Sozialhilfe. Doch die Sozialhilfe floss zunächst äusserst spärlich. Bescheidene 62 Franken pro Monat sprach ihm der Sozialdienst seiner Wohngemeinde zunächst zu. …
«Eine angemessene, sichere und bezahlbare Wohnung oder je nach Lebenssituation auch nur ein Zimmer, ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen in einer Notsituation wieder Fuss fassen und die schwierige …