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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Mietzinsobergrenzen zwingend anpassen

Das Wohnen in einer günstigen, den jeweiligen Mietzinsrichtlinien einer Gemeinde entsprechenden Wohnung gehört für Sozialhilfebeziehende zu den zentralen Voraussetzungen, um in der Gesellschaft wieder Tritt zu fassen. …





«Das Geld reicht nicht mal für den Zoo»

Hans Kohler (Name geändert) bezieht seit einigen Jahren Sozialhilfe. Doch die Sozialhilfe floss zunächst äusserst spärlich. Bescheidene 62 Franken pro Monat sprach ihm der Sozialdienst seiner Wohngemeinde zunächst zu. …


Mit Augenmass und Pragmatismus handeln

«Eine angemessene, sichere und bezahlbare Wohnung oder je nach Lebenssituation auch nur ein Zimmer, ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen in einer Notsituation wieder Fuss fassen und die schwierige …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
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