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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


UFS-Vertrauensanwalt wird Zürcher Ombudsmann

Der Mitgründer und Vertrauensanwalt der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, Pierre Heusser, wurde am 29. Januar 2020 zum Ombudsmann der Stadt Zürich gewählt. Die UFS freut sich über die Wahl: Der Rechtssch…



Stossendes Urteil des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Sozialhilfegesetzes knapp abgewiesen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist besorgt. Sie prüft einen Weiterzug an den Europäischen …




Nationalrat kommt zur Vernunft

Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission …


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