WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
large
Die Nachfrage nach Rechtsberatungen in der Sozialhilfe übersteigt das Angebot noch immer bei Weitem. Die UFS baut ihr Angebot deshalb schrittweise aus. Die Rechtsanwältin Rausan Noori verstärkt das Team. Im Interview …
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS bedauert, dass das Aargauer Verwaltungsgericht die Verwendung von Altersguthaben zur Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen erneut als rechtmässig taxiert hat. Aus …
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS hat mit dem Kanton Zürich einen Leistungsvertrag unterzeichnet. Dieser hilft, die Angebote der UFS zu sichern. Gleichwohl ist die UFS auch weiterhin überwiegend durch …
Das Aargauer Kantonsparlament will das Altersguthaben von Sozialhilfebeziehenden besser schützen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst den heutigen Entscheid. Nun stehen der Regierungsrat und die …
Gegen einen neuen, problematischen Gesetzesartikel im zürcherischen Sozialhilfegesetz hat die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS im Namen von drei auf Sozialhilfe angewiesenen Personen und mehreren …