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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Wo Richtlinien und Praxis auseinander gehen

Wie es sich für Adressat*innen anfühlen kann, wenn eine Behörde gezwungen ist, gesetzliche Vorgaben umzusetzen, zeigt dieser persönliche Bericht einer ehemaligen Sozialhilfebezieherin aus dem Kanton Freiburg.            …


Wenn in der Sozialhilfe Obdachlosigkeit droht

Mit ihrer Rechtsberatung verhindert die UFS auch Obdachlosigkeit und prekäre Wohnsituationen. Wenn Personen in der Schweiz in wirtschaftliche Not geraten, hat dies weitreichende Folgen. Neben Hunger, Ängsten und …


Sozialhilfedetektive sind keine Lösung

Am 7. März stimmt der Zürich über Sozialhilfedetektiven ab. Das sind die Gründe, weshalb die UFS als Fachorganisation die Vorlage ablehnt. Stellen Sie sich vor, jemand Fremdes klingelt immer wieder an deiner …


Es braucht eine nationale Regelung

Die Berner Kantonsregierung will kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS bedauert diesen Entscheid. Denn unter der föderalistischen Organisation der Sozialhilfe …



Wir suchen Anwältin/Anwalt* im Sozialhilferecht

Aufgrund der ständig wachsenden Nachfrage suchen wir als Verstärkung für unser Rechtsberatungsteam eine Anwältin oder einen Anwalt (m/w/d).  Du bist Anwältin oder Anwalt* und willst dich für die Rechte von …


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5