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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Solothurner Gesetzesrevision braucht Anpassungen

Die geplante Regelung über die Rückzahlungen von Sozialhilfeleistungen ist aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) rechtsstaatlich problematisch. Für die Unabhängige Fachstelle für …







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