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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Neue Studie verdeutlicht Notwendigkeit der UFS

Caritas Schweiz hat am 7.11.2016 zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Heilsarmee eine Studie präsentiert, die der Frage nachgeht, ob Hilfswerke immer häufiger Aufgaben übernehmen, die eigentlich die …




Quo vadis, SKOS?

Die SKOS-Richtlinien wandeln sich von wissenschaftlich fundierten Fachrichtlinien zu willkürlich festgelegten politischen Richtlinien. Die jüngste Revision der SKOS-Richtlinien hat für bestimmte Personengruppen eine …



Neuere Geschichte der Sozialhilfe in der Schweiz

Fallgruben und Sackgassen. Zur Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz. Ein neues Grundlagenpapier vom Verein Denknetz . Bedrohliche Kostenexplosion bei der Sozialhilfe, Missbrauch und sozialromantische Exzesse, …


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