WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Die Rechtsberatung für Sozialhilfeempfangende konzentriert sich in der Regel auf telefonische Beratungen. Im Rahmen der 10-Jahr-Feierlichkeiten der UFS machen die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für einmal eine …
Mit dem JAHRESBERICHT 2022 und dem FINANZBERICHT 2022 legen wir Rechenschaft darüber ab, was wir im letzten Jahr geleistet und wie wir die Finanzmittel eingesetzt haben. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass wir …
Eine sichere und angemessene Wohnunterkunft ist die wichtigste Voraussetzung für Sozialhilfeempfangende, um einen Ausweg aus der Armut zu finden und in der Gesellschaft wieder Fuss zu fassen. Aber das ist keine …
Das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts hat ein beachtliches Medienecho ausgelöst. So haben unter anderem der Tages-Anzeiger, die Zeitung P.S. und die Wochenzeitung WoZ den Entscheid in ausführlichen Beiträgen …
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Praxis eines Sozialdienstes beurteilt, der einen Sozialhilfebezüger zum Vorbezug des BVG-Guthabens verpflichtete. Das Verwaltungsgericht hat dem Ansinnen eine …
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Dieser Teil aus der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung hat mich persönlich, politisch und beruflich ein …