WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Der sozialhilferechtliche Grundbedarf wird von der SKOS und den Kantonen immer mehr nach rein politischen und teilweise sachfremden Kriterien festgelegt.
Er hat sich von den ursprünglichen statistischen …
Am 5.12.2017 hat die UFS eine Stellungnahme zum Artike l «Gehässiger Streit um Sozialhilfe» in der NZZ vom 30. November 2017 verfasst. Mit dem einleitenden Satz, «Berns Linke hat einen neuen Buhmann» reduziert Lucien …
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im Kanton Bern sollen in Zukunft generell 10 Prozent weniger Geld erhalten, als es die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vorsehen. Dies obwohl die …
«Wir weisen Sie an, sich umgehend ernsthaft und intensiv, vor allem um eine Coiffeurstelle und zwar im Umfang von 100% zu bewerben. Sollten Sie bis Anfang Oktober 2017 keine 100% Festanstellung u.a. als Coiffeuse …
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beschäftigungsprogrammen in der Sozialhilfe sind weitgehend ungeklärt. Für die darin «Beschäftigten» ist nicht nur die Verpflichtung an einem solchen Programm teilzunehmen problemat…
Während im Kanton Bern eine generelle Kürzung der Sozialhilfeleistungen um 10% geplant ist, solIen in Zürich die Gemeinden zukünftig selber über die Höhe der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommen AusländerInnen …