Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst die Bestätigung des Bundesgerichts, dass ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben nur beschränkt pfändbar sind. Gleichzeitig bedauert die Fachstelle, dass das Gericht Rückzahlungen von Sozialhilfeleistungen mit Geldern aus der persönlichen Altersvorsorge nicht als unzulässig erachtet.
Der Kanton Aargau will die rechtliche Grundlage für Sozialhilfedetektive schaffen. Weshalb das keine gute Idee ist.
Sozialämter müssen notwendige Zahnbehandlungen vollständig bezahlen. Diese Praxis stützt auch ein neues Urteil.
In der Schweiz verzichtet ein Drittel der armutsbetroffenen Personen auf ihren rechtmässigen Anspruch, Hilfe in Notlagen zu erhalten. Der Grund: mögliche negative Folgen. Ein im eidgenössischen Parlament neu eingereichter Vorstoss will diesen Systemfehler angehen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, begrüssen dies.
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS zieht einen Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ans höchste Schweizer Gericht weiter. Aus Sicht der UFS steht die Verwendung von Altersguthaben zur Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen in klarem Widerspruch zum Bundesrecht.
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Die Nachfrage nach Rechtsberatungen in der Sozialhilfe übersteigt das Angebot noch immer bei Weitem. Die UFS baut ihr Angebot deshalb schrittweise aus. Die Rechtsanwältin Rausan Noori verstärkt das Team. Im Interview stellt sie sich vor.
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS bedauert, dass das Aargauer Verwaltungsgericht die Verwendung von Altersguthaben zur Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen erneut als rechtmässig taxiert hat. Aus Sicht der UFS steht diese Praxis in klarem Widerspruch zu Bundesrecht. Ein Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht wird derzeit geprüft.
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS hat mit dem Kanton Zürich einen Leistungsvertrag unterzeichnet. Dieser hilft, die Angebote der UFS zu sichern. Gleichwohl ist die UFS auch weiterhin überwiegend durch Spenden finanziert.
Das Aargauer Kantonsparlament will das Altersguthaben von Sozialhilfebeziehenden besser schützen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüsst den heutigen Entscheid. Nun stehen der Regierungsrat und die anwendenden Gemeinden in der Pflicht, die Zweckentfremdung von Pensionskassengeldern zeitnah zu beenden.