Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss mit immer weniger Geld über
die Runden kommen.
In der Aargauer Sozialhilfe läuft derzeit einiges schief:
Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission gestellt, die den Datenschutz aufweichen und einen Pranger einführen wollte.
Der Entwurf zur Revision des Walliser Sozialhilfegesetzes ist unausgewogen und rechtlich bedenklich. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS verlangt deshalb gemeinsam mit AvenirSocial eindringlich eine Überarbeitung der Vorlage.
Sozialhilfebeziehende können sich immer weniger auf ihre Grundrechte verlassen. Ein neuer, unmenschlicher Vorstoss will die Rechte weiter aushöhlen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Rechtsstaatlichkeit ein.
Der Kanton Bern will in der Sozialhilfe einen Selbstbehalt einführen. Aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist dies falsch.
Der Vorschlag, den Datenschutz von Sozialhilfebezieheden massiv einzuschränken, ist eines Rechtsstaates unwürdig.